Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratung, Coaching, Training & Weiterbildung

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der in scope GmbH im Tätigkeitsbereich Beratung, Training, Coaching und Weiterbildung. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall vereinbart und von der in scope GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und mangels anderer Angaben nicht länger als 14 Tage gültig. Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Bestätigung des Kunden oder der in scope GmbH als wirksam abgeschlossen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die in scope GmbH.

3. Leistungserbringung

Die in scope GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte, u.a. selbständige Berater:innen, freiberufliche Kooperationspartner:innen, u. Ä. erbringen zu lassen. Zwischen den Kund:innen der in scope GmbH und den Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis.

Die für die in scope GmbH tätigen Dritten stehen in einer Vertragsbeziehung zur in scope GmbH, die Kund:innen sind daher bis zu einem Ablauf von drei Jahren nicht berechtigt, diese zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.

4. Leistungsfristen

Die Leistungstermine und -fristen bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung. In Fällen höherer Gewalt ist die in scope GmbH berechtigt, Terminänderungen bekanntzugeben, ohne in Verzug zu geraten.

5. Honorar

Für die Leistungen der in scope GmbH wird ein Honorar gemäß Auftragsbestätigung vereinbart. Vorauszahlungen und Teilzahlungen können je nach Aufwand vereinbart werden. Zusätzlich werden folgende Auslagen in Rechnung gestellt:

  • Reisekosten mit dem PKW werden pro km gemäß dem amtlichen Kilometergeld abgerechnet. Als Ausgangspunkt der Reise gilt der Sitz der in scope GmbH oder ggf. der Wohnsitz der Berater:innen bzw. Kooperationspartner:innen.
  • Reisekosten für Bahn (1. Klasse), Flug, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, Garage, Mietwagen etc. werden gemäß Beleg weiter verrechnet.
  • Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Berater:innen sind für die Dauer der Anreise am Tag vor der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung gemäß Belegen zu ersetzen, sofern nicht in der Auftragsbestätigung eine Pauschale vereinbart wurde.

Die in scope GmbH ist berechtigt, Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln.

 6. Zahlungsbedingungen

Sämtliche Leistungen werden zuzüglich jeweils gesetzlicher vorgesehener Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20% USt. in Rechnung gestellt. Sofern sich nicht aus der Auftragsvereinbarung im Einzelfall Abweichendes ergibt, sind Rechnungen ohne Abzug nach Erhalt netto Kassa fällig.

Im Verzugsfall ist die in scope GmbH berechtigt, Verzugszinsen und pauschale Betreibungskosten in gesetzlicher Höhe nach §§ 456, 458 UGB zu verlangen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die in scope GmbH von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

7. Stornokosten

Absagen bzw. Stornierung von vertraglich vereinbarten Leistungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall werden von der in scope GmbH folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

  • Storno ab Auftragserteilung bis 8 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 25% der Netto Auftragssumme
  • Storno zwischen 8 und 4 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn:
    50% der Netto Auftragssumme
  • Storno kürzer als 4 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn:
    100% der Netto Auftragssumme

Bereits bei der in scope GmbH entstandene Auslagen sind in jedem Fall zu 100% zu ersetzten.

8. Geheimhaltung

Die in scope GmbH sowie ihre Kund:innen sind verpflichtet, alle den jeweils anderen Vertragspartner:innen betreffenden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht allgemein bekannt sind, geheim zu halten und diese Verpflichtung auf ihre Mitarbeiter:innen und sonstige für sie tätige Dritte zu überbinden. Die Verschwiegenheitspflicht gilt unbeschränkt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus; gesetzlich vorgesehene Auskunftspflichten bleiben davon unberührt.

9. Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anvertrauten personenbezogenen Daten werden von der in scope GmbH ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertrags verarbeitet. Die Kund:innen stellen sicher, dass sämtliche hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen – insbesondere Zustimmungserklärungen der betroffenen Personen gemäß den Vorgaben des Datenschutzgesetzes – ordnungsgemäß eingeholt wurden.

10. Schutz des geistigen Eigentums und Urheberrechte

Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Tätigkeit im Bereich Beratung, Training, Coaching und Weiterbildung durch die in scope GmbH erstellten Werken (Präsentationen, Entwürfe, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen der in scope GmbH zu. Den Kund:innen wird daran ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist. Ein Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst. Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt. Eine Haftung der in scope GmbH gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

11. Gewährleistung und Schadenersatz

Die in scope GmbH haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

Die in scope GmbH haftet bei hybriden oder virtuellen Erbringungen ihrer Leistungen nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der verwendeten Plattform.

Bei der Beurteilung der Leistung sind in Hinblick auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit Änderungen und Fortentwicklungen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, die nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung stattgefunden haben, nicht zu berücksichtigen.

Nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung der Leistung sind Ansprüche auf Mängelbehebung und Preisminderung ausgeschlossen.

12. Verzugsfolgen und Rücktritt

In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse wie Krankheit oder Unfall betreffend den oder die jeweilige Berater:in ist die in scope GmbH zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Ein daraus diesbezüglicher Schadenersatzanspruch der Kund:innen wird ausgeschlossen.

Die in scope GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

  • falls die Erbringung der Leistung aus Gründen, die in der Sphäre der Kund:innen liegen, unmöglich oder trotz Fristsetzung weiter verzögert wird;
  • falls über das Unternehmen der Kund:innen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ist, die in scope GmbH berechtigt, Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen bzw. erhaltene Anzahlungen einzubehalten.

Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die in der Sphäre der Kund:innen liegen, oder erfolgt eine berechtigte vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die in scope GmbH, so behält die in scope GmbH den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen gelten mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung noch nicht erbracht wurden, als pauschaliert vereinbart.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind danach nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen. 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung der in scope GmbH. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort der in scope GmbH zuständig.

Stand Jänner 2024

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